Rund um das Thema Ladeinfrastruktur und deren Nutzung gibt es viele Fragen. Einige davon werden nachfolgend beantwortet.
Bei nicht öffentlichen Ladepunkten gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese freizuschalten.
Einfache Varianten wie Schlüsselschalter oder lokale RFID-Karten sind unüblich und auch wenig sinnvoll, da diese die Zugänglichkeit von öffentlichen Ladepunkten massiv einschränken. Deshalb sind die nachfolgenden Varianten üblich.
Als Unternehmen oder Kommune kann man für den eigenen Fuhrpark oder für Mitarbeiterfahrzeuge Ladepunkte selber Beschaffen und Installieren. Der Strom wird dann im einfachsten Fall über den bestehenden Stromzähler abgerechnet.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Dienstleister für Unternehmen oder Kommunen den Betrieb der Ladepunkte übernehmen. Dann kann dieser beispielsweise Störungen beseitigen oder Ladevorhänge Kostenstellen zuordnen.
Die Betreiber von Ladestationen werden CPO, also “Charge Point Operator”, genannt. Bei öffentlichen Ladestationen gibt es verschiedene Arten von Betreibern. Neben lokalen Stadtwerken, die eher lokal agieren, gibt es Energieversorger/Netzbetreiber, die regional Ladepunkte betreiben.
Zusätzlich gibt es Betreiber, die bundesweit und teilweise auch Europaweit aktiv sind. Diese Anbieter sind insbesondere im Bereich des Schnellladens bzw. Ultraschnellladens anzutreffen. Dazu zählen beispielsweise Ionity, Fastned oder Allego.
Weiterhin treten teilweise Kommunen selbst als Betreiber von Ladestationen auf. Außerdem betreiben vermehrt auch Unternehmen öffentliche Ladepunkte. Dazu können Tankstellenketten, der Einzelhandel oder Gastronomiebetriebe gehören.
Damit diese Infrastruktur auch von Nutzern außerhalb des Kundenkreises genutzt werden kann, sind diese Ladesäulen meistens über eine Roamingplattform vernetzt. So können auch Nutzer mit anderen Ladekarte die Stationen nutzen.
Die Kosten für den Ladestrom sind abhängig vom Stromverbrauch und Tarif des Unternehmens oder der Kommune an dem betreffenden Standort. Bei kleinen Stromkunden mit einem sogenannten SLP-Tarif ("normale Haushaltskunden”) liegt der Preis pro Kilowattstunde bei ca. 30 Cent.
Wird ein spezieller Tarif und ein extra Zähler für eine „steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG verwendet, sind die Stromkosten in der Regel ca. 6 – 8 Cent pro Kilowattstunde geringer als bei vergleichbarem Haushaltsstrom. Darunter fällt auch eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge. Der Preis ist auf Grund der reduzierten Netzentgelte geringer. Im Gegenzug für das reduzierte Netzentgelt wird dem Netzbetreiber das Recht eingeräumt, die Stromversorgung für festgelegte Zeiten zu unterbrechen.
Größere Stromkunden mit einem "RLM-Tarif” zahlen je nach Verbrauchsprofil etwas weniger und liegen bei ca. 20 Cent je kWh.
Grundsätzlich gilt, dass derzeit die Preise beim öffentlichen Laden stark variieren können. Folgende Einflussfaktoren sind dabei zu beobachten:
Durch etwas Recherche und Erfahrung lassen sich aber gut geeignete Tarife herausfinden.
Bei großen, bundesweit nutzbaren Fahrstromanbietern sind derzeit Preise von 29 - 35 Cent pro kWh im AC-Bereich und 35 - 49 Cent im DC Bereich möglich.
Im privaten/gewerblichen Bereich sind überwiegend Normladepunkte bis 22 kW anzutreffen. Dabei variieren die Kosten die Kosten je nach verwendeter Technik und dem Installationsaufwand sehr stark.
Bei einem einfachen AC- Ladepunkt im Einfamilienhaus oder Unternehmen liegen die Installations- und Montagekosten ca. In einem Bereich von 300 € bis 2.000 €.
Ist keine Wand/Pfosten zur Montage der Wallbox vorhanden, müssen noch extra Kosten für eine Säule/Stele und ggf. Ein kleines Fundament eingeplant werden.
An öffentlich genutzte Ladeinfrastruktur werden höhere Ansprüche hinsichtlich der Robustheit und den technischen Möglichkeiten gestellt. Dementsprechend sind dort die Kosten auch in der Regel höher als bei privaten Ladepunkten
Zusätzliche Kosten können für Pacht/Miete der Standorte, Erdarbeiten, Bodenmarkierungen, Beschilderung etc. entstehen.
Im Bereich des Schnellladens mit DC-Ladesälen sind Kosten von 50.000 € und teilweise deutlich mehr (im Bereich des Ultraschnellladens) für eine Ladestation zu erwarten.
Ziel des Eichrechts: korrekte Erfassung und Abrechnung der ins Fahrzeug geladenen Energie und damit Schutz des Verbrauchers und Schutz des lauteren Handelsverkehrs.
Ein eichrechtskonformer Ladevorgang benötigt eichrechtskonforme (konformitätsbewertete) Messgeräte sowie eine gesicherte Messwertübermittlung an den Kunden.
Das Mess- und Eichrecht gilt immer dann, wenn Strom verrechnet wird (z.B. auch gegenüber Mitarbeitern).
Die Grundprinzipien sind: Messwertrichtigkeit (Vollständigkeit und Integrität) und Nachvollziehbarkeit (z.B. durch Display an Ladesäule, Anzeige im Smartphone mit gesicherter Messwertübertragung)
Paragraf 3 der Preisangabenverordnung besagt sinngemäß, dass eine korrekte, nachvollziehbare sowie transparente Preisangabe und Abrechnung von Ladestrom in der Einheit Kilowattstunden erfolgen muss.
Siehe auch das entsprechende .
Aus diesen Vorgaben ergeben sich folgende zulässige Tarife:
Bei dem Thema Laden am Arbeitsplatz gibt es im Wesentlichen zwei unterschiedliche Situationen. So können entweder persönlich zugeordnete Dienstwagen oder private PKW der Mitarbeiter betrachtet werden. Poolfahrzeuge müssen extra bedacht werden.
Dienstwagen
Üblicherweise bezahlt der Arbeitgeber den dienstwagenberechtigen Mitarbeitern die Energiekosten. Bei konventionellen Antrieben wird also der Kraftstoff beim Tanken bezahlt. Bei einem Elektro-Dienstwagen wird dann der Fahrstrom vom Arbeitgeber bezahlt.
Im einfachsten Fall kann der Mitarbeiter sein Fahrzeug ohne Identifizierung an einer Wallbox/Ladestation auf dem Firmengelände aufladen. Die Stromkosten werden dann nicht gesondert erfasst.
Soll der Energieverbrauch aber einem Mitarbeiter/ Fahrzeug zugeordnet werden können, gibt es mindestens zwei Möglichkeiten. Zum einen kann jedes Fahrzeug eine fest zugeordnete Lademöglichkeit mit integriertem Zähler haben. Dann entspricht die entnommene Energiemenge dieses Ladepunktes dem Verbrauch des jeweiligen Mitarbeiters. Zum anderen können sich mehrere Fahrer eine Ladestation teilen. Um trotzdem eine Zuordnung zu ermöglichen, bietet sich eine RFID-Karte an. So kann durch diese Karte die entnommene Energie einem Fahrzeug oder einem Mitarbeiter zu Statistikzwecken zugeordnet werden.
Das möglicherweise notwendige Laden zu Hause oder unterwegs kann der Arbeitgeber durch die Installation einen Wallbox bei dem Mitarbeiter zu Hause (inkl. Übernahme der entsprechenden Stromkosten) sowie der Ausgabe einer Ladekarte für öffentliche Ladestationen ermöglichen.
Privat PKW
Häufig kommt es auch vor, dass Mitarbeiter mit ihrem privatem Elektro-PKW zur Arbeit Pendeln. Wenn der Arbeitgeber das Laden ermöglichen möchte, gibt es verschiedene Wege, den Ladevorgang abzurechnen.
Dabei sollte aus Akzeptanzgründen der Strompreis möglichst zum Selbstkostenpreis weitergegeben werden.
Am Monatsende wird die geladene Energiemenge dem Mitarbeiter in Rechnung gestellt oder vom Gehalt abgezogen. Alternativ kann auch ein Dienstleister beauftragt werden, der die Abrechnung, Korrektur und Rechnungsstellung der Ladevorgänge übernimmt.