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FAQ

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FAQ

Rund um das Thema Ladeinfrastruktur und deren Nutzung gibt es viele Fragen. Einige davon werden nachfolgend beantwortet.

Wie schalte ich einen Ladepunkt frei?

Nicht öffentlich

Bei nicht öffentlichen Ladepunkten gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese freizuschalten.

  • Taster/Schalter:
    Dies ist die einfachste Variante der Freischaltung. Nach dem Verbinden des Fahrzeugs mit dem Ladepunkt muss zum Starten des Ladevorgangs ein Schalter oder Taster betätigt werden. Es besteht jedoch kein Zugriffsschutz gegen ungewollte Stromentnahme. Deshalb eignet sich diese Variante nur für sichere Bereiche ohne öffentlichen Zugang und bei einer vertrauenswürden, kleinen Anzahl von Personen.

  • Schlüsselschalter:
    Durch einen Schlüsselschalter kann ein Ladepunkt vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Jedoch ist das “Schlüsselmanagement” aufwändig und fehleranfällig. So muss jedem*r Nutzer*in ein Schlüssel zur Verfügung gestellt werden und dieser kann verloren gehen. Wenn im Laufe der Zeit weitere Personen Zugriff bekommen sollen, müssen aufwändig Schlüssel nachgefertigt werden. Diese Variante eignet sich nur dann, wenn der Nutzer*innenkreis sehr klein ist.

  • RFID-Karte/Anhänger lokal:
    Der/die Nutzer*in hält eine RFID-Karte vor ein Lesegerät und kann so den Ladevorgang freischalten. Vorteil ist hier, dass in einer in der Ladestation gespeicherten Liste (“Whitelist”) diejenigen RFID-Karten hinterlegt sind, die eine Zugangsberechtigung haben. Dadurch kann relativ einfach eine Karte gesperrt werden oder neu hinzugefügt werden. Weil keine IT-Anbindung besteht, muss aber zur Änderung der hinterlegten Karten ein*e Mitarbeiter*in die Ladestation vor Ort anpassen.

  • RFID-Karte/Anhänger mit IT-Anbindung:
    Im Gegensatz zur Variante mit lokaler Speicherung besteht hier eine Anbindung an das IT-System. Dieses dient häufig der Verwaltung der Ladekarten, dem Lastmanagement und der Überwachung von Ladepunkten. Außerdem ist so eine Zuordnung von RFID-Karten zu Mitarbeiter*innen, Kostenstellen oder Fahrzeugen bequem aus der Ferne möglich.

  • RFID-Karte/Anhänger im Roaming:
    Hierbei ist es möglich, die Ladestation mit einer Ladekarte eines Fahrstromanbieters zu aktivieren. Diese Variante ist im nicht öffentlichen Umfeld weniger verbreitet. Sie ist auch im Hinblick der Abrechnung aufwändiger, kann aber in einigen Fällen sinnvoll sein, wenn z.B. viele verschiede Geschäftspartner oder Kunden an den nicht öffentlichen Ladepunkten einfach Zugriff bekommen sollen.

  • Handy:
    Über eine Anbindung der Ladestation an ein Netzwerk (z.B. WLAN) ist es möglich, diese durch eine Browseranwendung oder eine Handy-App freizuschalten.

Öffentlich

Einfache Varianten wie Schlüsselschalter oder lokale RFID-Karten sind unüblich und auch wenig sinnvoll, da diese die Zugänglichkeit von öffentlichen Ladepunkten massiv einschränken. Deshalb sind die nachfolgenden Varianten üblich.

  • RFID-Karte/Anhänger im Roaming:
    Hierbei erfolgt die Identifizierung und Freischaltung mit einer Ladekarte eines Fahrstromanbieters (“MSP”). Da es sehr viele unterschiedliche Anbieter von Ladeinfrastruktur gibt, sind die meisten Ladepunkte über eine Roamingplattform angebunden. Dadurch ist es möglich, mit einer Ladekarte bei vielen unterschiedlichen Anbietern das Fahrzeug zu Laden. Die Abrechnung erfolgt dann zusammengefasst nur bei dem Fahrstromanbieter für alle Ladevorgänge.

  • Handy-App:
    Das Prinzip ist ähnlich wie bei einer Ladekarte. Auch hier besteht häufig die Möglichkeit des Roamings. Der Nutzer schließt einen Vertrag mit dem Fahrstromanbieter (“MSP”) ab, installiert sich die entsprechende App. Zum Starten des Ladevorgangs muss die Nummer des Ladepunktes in der App ausgewählt oder ein Code gescannt werden. Der Vorteil ist hier gegenüber einer Ladekarte, dass keine Karte beantragt und mitgeführt werden. Jedoch besteht die Abhängigkeit vom Smartphone. Ist der Akku leer oder gibt es am Standort der Ladesäule keine ausreichende Netzabdeckung des Mobilfunkbetreibers, ist eine Ladung nicht möglich.

  • Direktbezahlung mit Girokarte:
    In Einzelfällen ist auch eine Bezahlung des Ladevorgangs mit einer vorhandenen Bankkarte/Girokarte möglich. Dann wird das Geld direkt vom Konto des Nutzers abgebucht, wodurch kein Roaming nötig ist.

Wer betreibt Ladestationen?

Nicht öffentlich

Als Unternehmen oder Kommune kann man für den eigenen Fuhrpark oder für Mitarbeiterfahrzeuge Ladepunkte selber Beschaffen und Installieren. Der Strom wird dann im einfachsten Fall über den bestehenden Stromzähler abgerechnet.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Dienstleister für Unternehmen oder Kommunen den Betrieb der Ladepunkte übernehmen. Dann kann dieser beispielsweise Störungen beseitigen oder Ladevorhänge Kostenstellen zuordnen.

Öffentlich

Die Betreiber von Ladestationen werden CPO, also “Charge Point Operator”, genannt. Bei öffentlichen Ladestationen gibt es verschiedene Arten von Betreibern. Neben lokalen Stadtwerken, die eher lokal agieren, gibt es Energieversorger/Netzbetreiber, die regional Ladepunkte betreiben.

Zusätzlich gibt es Betreiber, die bundesweit und teilweise auch Europaweit aktiv sind. Diese Anbieter sind insbesondere im Bereich des Schnellladens bzw. Ultraschnellladens anzutreffen. Dazu zählen beispielsweise Ionity, Fastned oder Allego.

Weiterhin treten teilweise Kommunen selbst als Betreiber von Ladestationen auf. Außerdem betreiben vermehrt auch Unternehmen öffentliche Ladepunkte. Dazu können Tankstellenketten, der Einzelhandel oder Gastronomiebetriebe gehören.

Damit diese Infrastruktur auch von Nutzern außerhalb des Kundenkreises genutzt werden kann, sind diese Ladesäulen meistens über eine Roamingplattform vernetzt. So können auch Nutzer mit anderen Ladekarte die Stationen nutzen.

Wie bestimme ich die Kosten für den Ladestrom?

Nicht öffentlich

Die Kosten für den Ladestrom sind abhängig vom Stromverbrauch und Tarif des Unternehmens oder der Kommune an dem betreffenden Standort. Bei kleinen Stromkunden mit einem sogenannten SLP-Tarif ("normale Haushaltskunden”) liegt der Preis pro Kilowattstunde bei ca. 30 Cent.

Wird ein spezieller Tarif und ein extra Zähler für eine „steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG verwendet, sind die Stromkosten in der Regel ca. 6 – 8 Cent pro Kilowattstunde geringer als bei vergleichbarem Haushaltsstrom. Darunter fällt auch eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge. Der Preis ist auf Grund der reduzierten Netzentgelte geringer. Im Gegenzug für das reduzierte Netzentgelt wird dem Netzbetreiber das Recht eingeräumt, die Stromversorgung für festgelegte Zeiten zu unterbrechen.

Größere Stromkunden mit einem "RLM-Tarif” zahlen je nach Verbrauchsprofil etwas weniger und liegen bei ca. 20 Cent je kWh.

Öffentlich

Grundsätzlich gilt, dass derzeit die Preise beim öffentlichen Laden stark variieren können. Folgende Einflussfaktoren sind dabei zu beobachten:

  • Die Art des Ladens:
    Beim Schnellladen mit Gleichstrom fallen die Kosten üblicherweise höher aus als beim Normalladen mit Wechselstrom.

  • Die Tarifstruktur:
    Der Ladevorgang wird teilweise pauschal, nach Zeit oder nach Energiemenge berechnet. Dabei sind auch Kombinationen zu beobachten. Zunehmend setzt sich aber die Abrechnung nach verbrauchter Energie in Kilowattstunden durch.

  • Dem EMP:
    Kunden können durch Auswahl des “EMP”, also des Fahrstromanbieters, an dem selben Ladepunkt zu unterschiedlichen Preisen Laden.

Durch etwas Recherche und Erfahrung lassen sich aber gut geeignete Tarife herausfinden.

Bei großen, bundesweit nutzbaren Fahrstromanbietern sind derzeit Preise von 29 - 35 Cent pro kWh im AC-Bereich und 35 - 49 Cent im DC Bereich möglich.

Wie kalkuliere ich die Kosten für eine Ladesäule/Wallbox?

Nicht öffentlich

Im privaten/gewerblichen Bereich sind überwiegend Normladepunkte bis 22 kW anzutreffen. Dabei variieren die Kosten die Kosten je nach verwendeter Technik und dem Installationsaufwand sehr stark.

  • Installation/Montage
    Teilweise muss der bestehende Hausanschluss verstärkt werden. Außerdem fallen Kosten für die Verdrahtung, Installation von Leitungsschutzschaltern, Fehlerstrom- Schutzschalter etc. an. Zusätzlich müssen ggf. Wanddurchbrüche für das Kabel und Erdarbeiten (Verlegung des Kabels, ggf. Fundament für den Ladepunkt) durchgeführt werden. Die Kosten dafür variieren je nach Arbeitsaufwand sehr deutlich.

    Bei einem einfachen AC- Ladepunkt im Einfamilienhaus oder Unternehmen liegen die Installations- und Montagekosten ca. In einem Bereich von 300 € bis 2.000 €.

  • Hardware
    Die eigentliche Wallbox kostet in einer sehr einfachen Ausführung ca. 500 €, mit weiteren Funktionen wie einer Freischaltung, einem integrierten Zähler, Internetanbindung oder App sind Kosten von 1.000 € bis 1.500 € realistisch.

    Ist keine Wand/Pfosten zur Montage der Wallbox vorhanden, müssen noch extra Kosten für eine Säule/Stele und ggf. Ein kleines Fundament eingeplant werden.

  • Laufende Kosten
    Ein Kostenfaktor ist die jährliche Prüfung der Elektrischen Sicherheit in Höhe von ca. 100 €. Teilweise kommen noch Gebühren für eine SIM-Karte oder ein Backend hinzu.

Öffentlich

An öffentlich genutzte Ladeinfrastruktur werden höhere Ansprüche hinsichtlich der Robustheit und den technischen Möglichkeiten gestellt. Dementsprechend sind dort die Kosten auch in der Regel höher als bei privaten Ladepunkten

  • Installation/Montage
    In der Regel muss für einen öffentlichen Ladepunkt ein neuer Hausanschluss erstellt werden oder ein vorhandener muss verstärkt werden. Bei Schnelladepunkte wird teilweise sogar ein Mittelspannungsanschluss notwendig. Deshalb hängen die Kosten stark vom jeweiligen Projekt ab und können zwischen 500 € und mehreren 100.000 € liegen.

    Zusätzliche Kosten können für Pacht/Miete der Standorte, Erdarbeiten, Bodenmarkierungen, Beschilderung etc. entstehen.

  • Hardware
    Im Bereich des Normalladens sind häufig AC-Ladesäulen mit 2 Ladepunkten bis jeweils 22 kW üblich. Dafür können Kosten in der Größenordnung von 10.000 € je Ladesäule (also ca. 5.000 € je Ladepunkt) als erste Indikation gesehen werden.

    Im Bereich des Schnellladens mit DC-Ladesälen sind Kosten von 50.000 € und teilweise deutlich mehr (im Bereich des Ultraschnellladens) für eine Ladestation zu erwarten.

  • Laufende Kosten
    Neben den einmaligen Kosten gibt es auch im Bereich Ladeinfrastruktur laufende Kosten. Diese sind sehr unterschiedlich, wodurch keine festen Zahlen genannt werden können. Einflussfaktoren sind z.B. die Anzahl der betreuten Ladepunkte, das Servicelevel, die Unternehmens- und Vertragsstruktur oder der Anteil von Eigenleistungen.

Welche Vorgaben macht das Eichrecht sowie die Preisangabenveraordnung?

Ziel des Eichrechts: korrekte Erfassung und Abrechnung der ins Fahrzeug geladenen Energie und damit Schutz des Verbrauchers und Schutz des lauteren Handelsverkehrs.
Ein eichrechtskonformer Ladevorgang benötigt eichrechtskonforme (konformitätsbewertete) Messgeräte sowie eine gesicherte Messwertübermittlung an den Kunden.

Das Mess- und Eichrecht gilt immer dann, wenn Strom verrechnet wird (z.B. auch gegenüber Mitarbeitern).

Die Grundprinzipien sind: Messwertrichtigkeit (Vollständigkeit und Integrität) und Nachvollziehbarkeit (z.B. durch Display an Ladesäule, Anzeige im Smartphone mit gesicherter Messwertübertragung)

Paragraf 3 der Preisangabenverordnung besagt sinngemäß, dass eine korrekte, nachvollziehbare sowie transparente Preisangabe und Abrechnung von Ladestrom in der Einheit Kilowattstunden erfolgen muss.
Siehe auch das entsprechende .

Aus diesen Vorgaben ergeben sich folgende zulässige Tarife:

  • Reine Abrechnung nach Verbrauch (kWh)
  • kWh plus Startgebühr, Grundgebühr, Zeittarif
  • Nutzung einer Flatrate (Monat oder Jahr)
  • kWh Zeit Tarif (kWh für das Ladesystem, Zeit für das Parken)
  • Verschenken des Stroms

Wie können die Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz laden?

Bei dem Thema Laden am Arbeitsplatz gibt es im Wesentlichen zwei unterschiedliche Situationen. So können entweder persönlich zugeordnete Dienstwagen oder private PKW der Mitarbeiter betrachtet werden. Poolfahrzeuge müssen extra bedacht werden.

Dienstwagen
Üblicherweise bezahlt der Arbeitgeber den dienstwagenberechtigen Mitarbeitern die Energiekosten. Bei konventionellen Antrieben wird also der Kraftstoff beim Tanken bezahlt. Bei einem Elektro-Dienstwagen wird dann der Fahrstrom vom Arbeitgeber bezahlt.

Im einfachsten Fall kann der Mitarbeiter sein Fahrzeug ohne Identifizierung an einer Wallbox/Ladestation auf dem Firmengelände aufladen. Die Stromkosten werden dann nicht gesondert erfasst.

Soll der Energieverbrauch aber einem Mitarbeiter/ Fahrzeug zugeordnet werden können, gibt es mindestens zwei Möglichkeiten. Zum einen kann jedes Fahrzeug eine fest zugeordnete Lademöglichkeit mit integriertem Zähler haben. Dann entspricht die entnommene Energiemenge dieses Ladepunktes dem Verbrauch des jeweiligen Mitarbeiters. Zum anderen können sich mehrere Fahrer eine Ladestation teilen. Um trotzdem eine Zuordnung zu ermöglichen, bietet sich eine RFID-Karte an. So kann durch diese Karte die entnommene Energie einem Fahrzeug oder einem Mitarbeiter zu Statistikzwecken zugeordnet werden.

Das möglicherweise notwendige Laden zu Hause oder unterwegs kann der Arbeitgeber durch die Installation einen Wallbox bei dem Mitarbeiter zu Hause (inkl. Übernahme der entsprechenden Stromkosten) sowie der Ausgabe einer Ladekarte für öffentliche Ladestationen ermöglichen.

Privat PKW
Häufig kommt es auch vor, dass Mitarbeiter mit ihrem privatem Elektro-PKW zur Arbeit Pendeln. Wenn der Arbeitgeber das Laden ermöglichen möchte, gibt es verschiedene Wege, den Ladevorgang abzurechnen.

  • Strom Verschenken
    Am einfachsten ist es, wenn der Arbeitgeber den Strom kostenfrei zur Verfügung stellt. Dann reicht eine einfache Wallbox ohne Abrechnungsmöglichkeit aus. Außerdem entsteht auch kein administrativer Aufwand. Der verschenkte Strom muss dabei nicht als geldwerter Vorteil durch die Mitarbeiter versteuert werden.

  • Flatrate
    Der Arbeitgeber kann den Ladestrom auch pauschal in Form einer Flatrate dem Mitarbeiter in Rechnung stellen. So wird z.B. monatlich eine fixe Summe bezahlt bzw. Gehalt abgezogen. Weil der Strom nicht kilowattstundengenau abgerechnet wird, muss kein eichrechtskonformer Ladepunkt vorhanden sein.

  • Abrechnung nach kWh
    Außerdem ist es möglich, dass die entnommene Energie genau nach dem Verbrauch abgerechnet wird. Dafür muss der Ladepunkt einen Stromzähler enthalten und eichrechtskonform aufgebaut sein. Dabei erfolgt die Zuordnung des Mitarbeiters über eine RFID-Karte oder Schlüssel etc.

    Dabei sollte aus Akzeptanzgründen der Strompreis möglichst zum Selbstkostenpreis weitergegeben werden.

    Am Monatsende wird die geladene Energiemenge dem Mitarbeiter in Rechnung gestellt oder vom Gehalt abgezogen. Alternativ kann auch ein Dienstleister beauftragt werden, der die Abrechnung, Korrektur und Rechnungsstellung der Ladevorgänge übernimmt.


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